AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN SKYVELL B2B-WEBSHOP

1.       Ausschliessliche Geltung

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb und Lieferung von Waren zwischen der Skyvell AG, Neubadstrasse 7, CH-4054 Basel, Handelsregisteramt Basel-Stadt, UID: CHE-100.166.523 (nachfolgend „Skyvell“ genannt) und ihren Geschäftskunden („Kunde“), welche über den Skyvell B2B-Webshop unter der Domain www.skyvell.com abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich (Fax, Email, Brief) durch die Skyvell anerkannt wurden.

Alle von Skyvell zur Verfügung gestellten Informationen sind auf den Zeitpunkt des Abrufs durch den Kunden befristet, da Informationen, Angebote und Preise von Skyvell ständig aktualisiert werden. Dem Kunden wird deshalb empfohlen, vor jeder Bestellung die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung durchzulesen.

2.      Angebot und Annahme

Die Auswahl an angepriesenen Waren im Skyvell Webshop stellt kein Angebot von Skyvell im rechtlichen Sinne, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Angebote zum Kaufvertragsabschluss über die präsentierten Waren an Skyvell zu übermitteln.

Nach der Bestellungsaufgabe erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung via E-Mail, welche eine Bestellnummer beinhaltet, die bestellten Waren wiedergeben und den Eingang der Bestellung bei Skyvell bestätigt. Diese automatische Bestellungsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar, sondern teilt lediglich mit, dass die Bestellung bei Skyvell eingegangen ist.

Skyvell hat nach alleinigem Ermessen das Recht zu entscheiden, ob sie das Kaufangebot des Kunden über die bestellten Waren annimmt oder nicht. Eine allfällige Annahme wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung via E-Mail in Form einer Liefer-bestätigung erfolgen. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Skyvell in Form der Lieferbestätigung zustande und bezieht sich ausschliesslich auf die in der Lieferbestätigung aufgeführten Waren. Ein Vertragsabschluss über Waren, deren Lieferung nicht bestätigt wurde, kommt nicht zustande. Dies gilt unabhängig davon, ob Beträge vom Konto des Kunden bereits abgebucht wurden oder nicht. Für den Fall, dass Beträge ab-gebucht wurden und das Kaufangebot durch Skyvell nicht oder nicht vollständig angenommen wird, werden die Beträge entsprechend zurückerstattet.

3.      Art und Umfang der Lieferung

Für Art und Umfang der Lieferung ist ausschliesslich die Auftragsbestätigung von Skyvell massgebend. Angaben über Lieferfristen und- termine sind unverbindlich. Lieferverzögerungen von mehr als 30 Tagen seit Vertragsabschluss berechtigen den Kunden, einen neuen Liefertermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.

Skyvell ist nicht verpflichtet, das Warensortiment im Skyvell Webshop permanent verfügbar zu halten. Ist die im Skybell Webshop publizierte Ware zeitweise oder endgültig nicht verfügbar oder infolge höherer Gewalt oder aufgrund anderer nicht von Skyvell zu vertretender Gründe vorübergehend oder endgültig nicht lieferbar, behält sich Skyvell jederzeit das Recht vor, die angenommene Bestellung hinsichtlich der betroffenen Waren zu stornieren oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Darüber werden Sie unverzüglich informiert. Allfällig geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Stornierung der Bestellungen, Vertragsrücktritt oder Auflösung des Kaufvertrages zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt über die gleichen Zahlungsmittel, die Sie bei der ursprünglichen Trans-aktion verwendet haben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nicht.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der verkauften Ware gehen mit deren Übergabe an den Kunden oder an den vom Kunden bestimmten Empfänger über.

4.      Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Falls vom Kunden keine gegenteiligen schriftlichen Anweisungen erteilt wurden, kann (aber muss nicht) Skyvell in dessen Auftrag die Warensendung gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.

5.      Versand und Verpackung

Alle Sendungen reisen auf Kosten des Kunden. Skyvell organisiert Versand und Verpackung nach bestem Wissen, haftet aber nicht für billigste Verfrachtung. Der Kunde ist verpflichtet, vorgeschriebene Kennzeichnungen seines Landes und seiner Region Skyvell rechtzeitig mitzuteilen.

6.      Mengeneinheiten und Preis

Für die Berechnung der Menge sind allein die beim Abgang ermittelten Mengen, Gewichts- oder Stückzahlen massgebend. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ab Werk, unverzollt und ohne Mehrwertsteuern sofern nicht anders von Skyvell angegeben.

7.      Zahlung

Sämtliche Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und durch Überweisung oder durch Scheck ohne Skontoabzug zu bezahlen. Zur Annahme von Wechseln als Zahlung ist Skyvell nicht verpflichtet. Diese können nur aufgrund vorheriger Vereinbarung angenommen werden. Diskont oder sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Skyvell behält sich vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die Forderungen von Skyvell gefährdet erscheinen, insbesondere falls die Warenkreditversicherung von Skyvell die Deckung des Geschäfts ganz oder teil-weise ablehnt.

8.      Abtretung / Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Skyvell abzutreten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.

9.      Zahlungsverzug

Vom Tage der Fälligkeit an sind ohne besondere Benachrichtigung Verzugszinsen in Höhe von 10% per anno über dem Basiszinssatz geschuldet, wobei der am ersten eines jeden Kalender-halbjahrs publizierte Basiszinssatz für das jeweilige Kalenderhalbjahr gilt. Für jede berechtigte Mahnung sind Skyvell vorbehaltlich höherer Kosten zumindest CHF 40.- zu erstatten.

10.   Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt im Eigentum von Skyvell bis der Kunde den geschuldeten Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

11.   Prüfung und Abnahme durch den Kunden, Folgen bei Mängel

Unverzüglich nach Erhalt und vor Gebrauch oder Weiterverarbeitung der Ware hat der Kunde diese zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Die Rügefrist beträgt maximal 5 Tage ab Eingang der Ware. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt. Spätere Rügen sind unbeachtlich (sowohl für Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtumsanfechtung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage).

Dem Kunden steht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht zu.

Bei Mangelhaftigkeit der Ware hat Skyvell das Recht, nach ihrer Wahl die Ware entweder um-zutauschen, nachzubessern oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Skyvell, oder ein von dieser bestimmter Dritter, muss die Möglichkeit der Überprüfung der Beanstandung haben. Nachgewiesene Fehlmengen werden, wenn möglich nachgeliefert, andernfalls wird eine Gutschrift erteilt.

12.   Beratung und Haftungsbeschränkung

Eine Beratung durch Skyvell erfolgt nach bestem Wissen. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht davon, die Produkte und Verfahren auf ihre Eignung für seine Zwecke selber zu überprüfen.

Die Skyvell haftet nur für Vorsatz und Grobfahrlässigkeit und der Höhe nach beschränkt auf den Kaufpreis. Jegliche Haftung für mittelbare oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn beim Kunden oder bei Drittpersonen sowie für Folgeschäden werden (soweit gesetzlich zulässig) wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall ausgeschlossen.

13.   Verzicht

Sollte Skyvell nicht auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bestehen oder die ihr zur Verfügung stehenden Rechte nicht ausüben, so stellt dies keinen Verzicht dar. Der Kun-de bleibt solange an die vertraglichen Verpflichtungen gebunden, bis Skyvell ausdrücklich und schriftlich einen Verzicht mitteilt.

14.   Erfüllungsort / Rechtswahl / Schiedsgericht

Erfüllungsort für die Lieferung der Ware und für die Bezahlung ist Voerde/Deutschland.

Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht, dies unter Ausschluss von Verweisungsnormen und dem UN Kaufrecht.

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von Skyvell einschliesslich solche über das gültige Zustandekommen eines Vertrages, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung und alle damit zusammenhängenden Ansprüche aus Bereicherung oder unerlaubter Handlung, sind vor den ordentlichen Gerichten ausschliesslich in Basel/Schweiz auszutragen.